Pflanzenschutz-Fortbildung

Anerkannt durch den Pflanzenschutzdienst NRW besuchten wir eine Fortbildung nach Pflanzenschutz-Sachkundeverordung gemäß § 9 Abs. 4 des Pflanzenschutzgesetzes. Dort wurden wir auf den neuesten Stand in Sachen Pflanzenschutzmaßnahmen im Garten- und Landschaftsbau gebracht. Darüber hinaus wurden uns Maßnahmen zum sicheren Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, sowie die Bekämpfung von Neophyten (z.B. Herkulesstaude, Japanischer Staudenknöterich) im Bereich des Garten- und Landschaftsbaus vorgestellt. Mit diesem Sachkundenachweis können wir Pflanzenschutzmittel in den Gärten unserer Kunden noch gezielter und ausgewählter anwenden.